Widerspruch bei Ablehnung

Tipps zur Kostenübernahme

Wurde die Kostenübernahme für Ihre sensomotorische Einlagen verweigert?

Als Patient dürfen Sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Dazu können Sie das hier zur Verfügung gestellte Widerspruchsschreiben verwenden und an Ihre Krankenkasse senden. Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Rechte finden Sie außerdem im ebenfalls als Download zur Verfügung gestellten Informationsblatt der Kanzlei Hackstein Reuter Rechtsanwälte.