Kosten der Einlage

mit Tipps zur Kostenübernahme

Was kosten sensomotorische Einlagen?

Werden Einlagen von der Krankenkasse bezahlt?

Die herkömmliche orthopädische Einlage ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse. Die sensomotorische Einlage kann, muss aber nicht bezahlt werden.

Wenn der Arzt auf Grund einer Fußfehlstatik sowie eines funktionellen oder neurologischen Beschwerdebildes „Handwerklich gefertigte Einlagen im Sonderbau“ verordnet, geht für die Krankenkassen daraus hervor, dass hier vom Orthopädiehandwerker ganz individuell gearbeitet werden soll. 
Die Akzeptanz bei der Kostenübernahme propriozeptiver / sensomotorischer Einlagen variiert jedoch ganz erheblich von Krankenkasse zu Krankenkasse, da es sich hierbei um eine Kann-Vorschrift handelt. So ist Ihre Verordnung eine Einzelfall-Entscheidung des Mitarbeiters Ihrer Kasse.

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Verordnung & Kosten – Worauf müssen Sie als behandelnder Mediziner achten?

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Abrechnung proprio-Einlagen

Offiziell gibt es keine eigene Ab­rechnungsposition für proprio-Einlagen im Hilfsmittelverzeichnis. Deshalb berufen sich einige Krankenkassen auf fehlende wissenschaftliche Nachweise, um die Ablehnung einer Kostenübernahme zu begründen. Die dabei zitierten Studien, die keinen Wirksamkeitsnachweis erbracht haben, beziehen sich alle auf andere Einlagensysteme, die sich in der handwerklichen Ausführung erheblich von proprio unterscheiden. Zu proprio-­Einlagen gibt es eine Studie, die deutlich gezeigt hat, dass die Stimulation im hinteren Fußbereich zu mehr Muskelaktivität führt. 

Anzumerken ist außerdem, dass es bei den von Krankenkassen seit Jahrzehnten präferierten herkömmlichen Einlagen keinen Wirksamkeitsnachweis gibt. Trotzdem sagen 89% der Einlagenträger, dass sie sich mit diesem Hilfsmittel besser fühlen. Ebenso gibt es seit ca. 15 Jahren zehntausende von Patienten, die mit proprio-Einlagen sichtbar besser laufen und bei denen Schmerzen reduziert werden konnten, teilweise bis hin zur Beschwerdefreiheit. 

Die Erfahrung zeigt, dass Sie als Patient im Falle eines Ablehnungsbescheids mit Ihrer Krankenkasse den Dialog suchen sollten. Mitunter gibt es aufgrund Ihres  Vetos und einem persönlichen Gespräch eine positive Einzelfallentscheidung. Sollte diese Regelung nicht möglich sein, dann gibt es vielfach das Angebot, den Rezeptwert einer „herkömmlichen“ Einlagenversorgung mit den tatsächlich entstehenden Kosten zu verrechnen. 

Widerspruchsrecht bei Ablehnung

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